Sich Notizen machen, ein Journal führen

by | Jul 3, 2023 | Soft Skills | 0 comments

Wir haben zwar ein ganz gutes Gedächtnis, manchmal fällt uns jedoch irgendetwas nicht mehr ein.

Deshalb ist es wichtig, dass wir uns ständig Notizen machen.

Auf dem Handy gibt es die Notizen-App. Hier können alle Gedanken notiert werden, die uns irgendwann einfallen: Ein Geburtstagsgeschenk für jemanden, etwas, was wir erledigen sollten, eine Geschäftsidee. Nutzen Sie diese App regelmäßig.

Aber auch bei allen Gesprächen, die wichtig sind, sollten wir uns während des Gesprächs Notizen machen. Die Kernargumente unseres Gesprächspartners, Zahlen oder Namen, die genannt werden, Quellen, Fakten.

Das ist keinesfalls einfach. Es erfordert einige Übung, Kernbegriffe herauszufinden, man hat ja nicht ewig Zeit, alles zu notieren.

Außerdem haben wir Hemmungen, Notizen zu machen. Indirekt geben wir damit zu, dass wir ein schlechtes Gedächtnis haben, uns etwas nicht merken können.

Aber andererseits zeigen wir damit auch Interesse.

Wir können es auch dem Gesprächspartner erklären: „Ich notiere mir immer Wichtiges, damit ich darauf eingehen kann, sind Sie damit einverstanden?“

Auch wenn wir ein wichtiges Gegenargument haben, gleich am Rand notieren, damit wir es nicht vergessen. Dann können wir auch weiter zuhören und wollen nicht sofort einhaken. Denn es ist durchweg wichtig, dem anderen zuzuhören und ihn aussprechen zu lassen, ihn nicht zu unterbrechen. Dabei helfen uns Notizen. Dann wissen wir, dass wir unser Argument nicht vergessen. Ausnahme sind ausgesprochene Vielredner, die einen selbst nicht zu Wort kommen lassen.

Ich habe beim Gespräch immer ein Klemmbrett mit A4-Blättern dabei. Darauf notiere ich mir Wichtiges.

Aber ich nutze es auch bei meinen Erklärungen, um wichtige Begriffe dort aufzuschreiben, oder um das von mir Gesagte damit zu veranschaulichen. 
Beispiel: Sie überlegen, ob Sie bei einer Finanzierung variable Konditionen nehmen sollen oder die Konditionen für 10 Jahre festschreiben sollen.
Sie sagen: „Drei Argumente sprechen für das Festschreiben“ und Sie notieren „1. Sicherheit“ – und dann erläutern Sie, was Sie damit meinen. 

Dann 2. Der nächste Begriff usw.

Es stehen dann dort die drei Begriffe. Und Sie werden überrascht sein, dass Ihre Gesprächspartner sich das genau ansehen und darauf später Bezug nehmen.

Parallel habe ich auch immer ein Journal dabei. Es ist ein Rechen-Schulheft A4 mit Rand. Dort notiere ich mir nach allen Gespräche Wichtiges. Ich nutze es auch während Telefonaten und verwende es dort anstatt von Zetteln. Am Rand wird das aktuelle Datum notiert und ein Pfeil, wenn dort irgendetwas notiert ist, was ich erledigen will. Den streiche ich durch, wenn ich es erledigt habe.

Wenn es kleine Vereinbarungen sind, dann notiere ich sie im Journal und lasse sie von meinem Gesprächspartner gegenzeichnen.

Sonst passiere es oft, dass man sich missverstanden hat – oder dass ein Gesprächspartner etwas später nicht oder ganz anders erinnert.

Das ist also kein Misstrauen, es dient nur der Klarheit und der besseren Erinnerung. Die vollen Journale hefte ich in Ordnern ab.

Eine Notiz war 20.000€ wert.
Wir hatten ein Mehrfamilienhaus gekauft und konnten dort wegen des Auslaufens der Sozialbindung die Miete erhöhen. 
Ich rief meinen Anwalt Christoph G. an und fragte, wie ich meine Berechtigung nachweisen sollte, dass ich Eigentümer bin, denn wir waren noch nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden. 

Er sagte mir, dass ich eine Vollmacht des Verkäufers dafür bräuchte. Es handelte sich um die Grünebergstraße in Hamburg und 80 Wohnungen. Ich fragte ihn, ob eine Fotokopie ausreichen würde. Es wäre ja ein großer Aufwand für den, 80 Vollmachten zu unterschreiben. Er sagte mir: „Kopien reichen“. Ich notierte mir das im Journal.

Kurze Zeit später rügte ein Mieteranwalt, dass sein Mandant nur eine Kopie erhalten habe, er habe Anspruch auf ein Original der Vollmacht.

Es stellte sich heraus, dass er recht hatte und mein Anwalt sich geirrt hatte. Das ganze war eine Katastrophe, da inzwischen ein neues Gesetzt erlassen wurde, dass die Miete maximal um 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfe.

Da es sich um Sozialwohnungen handelte, hätte man davor die Miete aber um 50% erhöhen können. Der Schaden war also nicht nur, dass die neuen Mieterhöhungsschreiben mit Originalvollmacht nun zu einer späteren Mieterhöhung führten, da später versandt. Sondern auch, dass man nun erst mit langer Verzögerung auf die 50% Erhöhung kommen würde.

Den Schaden berechneten wir damals mit 40.000DM.

Mein Anwalt konnte sich zwei Monate später an das Telefonat nicht erinnern und dass er gesagt hatte, eine Kopie würde reichen.

Aber ich hatte ja mein Journal und die Notiz mit Datum. Und als ich ihm das durch Kopien meines Journals nachwies, übernahm seine Versicherung den Schaden. Sie erkannte offensichtlich, dass bei einem Rechtsstreit ein Richter meiner Schilderung Glauben geschenkt hätte. Mein Journal mit fixierten Seiten und den vielen nahezu täglichen Notizen und dem jeweiligem Datum hätten ihn überzeugt. Eine Zettelnotiz hätte ich ggf. später fertigen können.

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